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§ 4 Abs. 4a EStG,Zinsschranke,§ 4 (4a) EStG

Sachverhalt:Mein Mandant ist Einzelunternehmer im Kfz-Handel und erzielt seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG. Die Summe der Überentnahmen im Zeitraum 2008 bis 2017 betragen 37.000 €. Schuldzinsen im Jahr 2017 in Höhe von 4.500 €. Diese setzten sich wie folgt zusammen: 1. 2.000 € aus Überziehung lfd. Kontokorrentkonto2. 2.500 € aus einem S.-Konto, was rein zur kurzfristigen Finanzierung von Pkws des Umlaufvermögens dient.Frage:Sind die Zinsen über 2.500 € der S.-Bank in die Berechnung des § 4 Abs. 4a EStG mit einzubeziehen?
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