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Betriebsaufspaltung,§ 15 EStG

Fall 1:Ein-Mann-GmbH, Gesellschafter-GF, einzelvertretungsberechtigt, Befreiung § 181 BGBunentgeltliche Überlassung der Büroräume durch Bruchteilsgemeinschaft (je 50 %) GmbH-Gesellschafter und EhegatteFrage: Betriebsaufspaltung gegeben?In der Bruchteilsgemeinschaft gilt gesetzlich das Mehrheitsprinzip, daher ist keine personelle Verflechtung gegeben – korrekt?Fall 2:Zwei-Personen-GmbH, je 50 %, beide Gesellschafter-GF, einzelvertretungsberechtigt, Befreiung § 181 BGBentgeltliche Überlassung der Büroräume durch einen GesellschafterFür Gesellschafterbeschlüsse gilt das Mehrheitsprinzip.Frage: Betriebsaufspaltung gegeben?Meiner Meinung nach fehlt die personelle Verflechtung, aber Besitz-Gesellschafter ist Gesellschafter-GF mit Einzelvertretungsberechtigung; daher Wille doch durchsetzbar, wenn auch nicht für außergewöhnliche Geschäfte.
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