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V-Gewinn,Gesellschafter

Es wurden 50 % der Anteile an einer KG im Rahmen eines Wechsels an einen neuen (bisher nicht beteiligten) Gesellschafter übergeben. Es wurden eine Gesamthandsbilanz sowie die Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen der neuen bzw. bestehenden Gesellschafter eingereicht. Der Altgesellschafter lässt die Steuererklärung von einem anderen Berater anfertigen. Der Berater des Altgesellschafters hat dessen Sonderbilanz erstellt. Auf Nachfrage des FA wird nun eine „Veräußerungsgewinnermittlung“ gefordert. Nach unserer Einschätzung ist bei einem Gesellschafterwechsel lediglich der „Name des Kapitalkontos“ zu ersetzen bzw. sind Sonder-/Ergänzungsbilanzen für den Neu-Gesellschafter zu fertigen. Eine Veräußerungsgewinnermittlung hat im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Altgesellschafters durch den Alt-Steuerberater zu erfolgen. Abwandlung: Würde sich der Fall ändern, wenn die Anteile an der KG an einen bestehenden (bisher schon beteiligten) Gesellschafter übertragen werden?
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