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Betriebsaufgabe,Gewinn

Es geht um ein Ehepaar, wobei der Mann im Jahre 2017 das Insolvenzverfahren (GmbH) eröffnet hat. Die Ehefrau war an der Insolvenzgesellschaft nicht beteiligt, führte jedoch im Rahmen ihres eigenen gewerblichen Unternehmens Leistungen an die insolvente Gesellschaft aus. Die Ehefrau stellte ihren Gewerbebetrieb 2017 ein.Im November 2017 wurden gegenüber der Ehefrau Anfechtungsansprüche in Höhe von 17.750 € nebst 5 % Zinsen seit Verfahrenseröffnung geltend gemacht. Der Betrag setzt sich zusammen aus gestellten Rechnungen des Einzelunternehmens der Ehefrau sowie aus Rückführungen von gewährten Darlehen.Anfang 2019 wurde ein Vergleich zur Abgeltung der Insolvenzanfechtungsansprüche gegen eine Einmalzahlung von 7.500 € geschlossen und von der Ehefrau auch im Jahr 2019 bezahlt. Die Frage ist, wie diese Zahlung zu berücksichtigen ist. Handelt es sich um nachträgliche Betriebsausgaben? Kann der Betrag bereits im Jahr 2017 berücksichtigt werden oder erst bei tatsächlichem Abfluss im Jahr 2019? Wie ist mit dem teilweisen Ausfall des Darlehens zu verfahren?
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