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Betriebsaufspaltung,Wegfall persönliche Verflechtung,§ 15 EStG

Derzeit besteht eine Betriebsaufspaltung, weil das Besitzunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlassen hat und der alleinige Gesellschafter/Geschäftsführer sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen beherrscht (die wesentliche Betriebsgrundlage steht im Alleineigentum des alleinigen Gesellschafters/Geschäftsführers der Betriebsgesellschaft).Besteht eine Gefahr der Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der personellen Verflechtung, wenn der alleinige Gesellschafter/Geschäftsführer einen Dritten zum alleinigen Geschäftsführer beruft und er lediglich seine Gesellschafterstellung behält?
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