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Dachsanierung,Pacht

Unser Mandant (GbR) möchte eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen und den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Die Anlage soll auf dem Dach eines Dritten gebaut werden.Anstatt eine Pacht an die dritte Person zu zahlen, soll das Dach auf Kosten der GbR erneuert werden. Stellen die Kosten für die Dacherneuerung auf der Seite der GbR Anschaffungskosten dar? Oder werden diese als Pachtzahlung jährlich abgegrenzt? Oder kann die GbR die Kosten sofort als Betriebsausgabe abziehen?
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