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Trinkgeld,Betriebseinnahme

Eine Mandantin betreibt einen YouTube-Kanal und erzielt aus ihren Videos Einkünfte von Google.Nunmehr macht sie auch Live-Streams, bei denen sie einen Trinkgeld-Link aufführt. Demnach spenden bzw. geben Zuschauer bei dieser Live-Übertragung Trinkgelder. Sind diese Trinkgelder nun steuerpflichtig?Sie sagt in der Übertragung immer, dass dieses Trinkgeld an ihren Sohn weitergeht, damit er ein neues Mikrophon kaufen kann. Den Sohn werden wir jetzt als Minijob im Gewerbe anmelden. Wäre das Trinkgeld dann steuerfrei, wenn es an den Sohn als Arbeitnehmer weitergeht?
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