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Versicherungsmakler,Stornorückstellung,Rückwirkende Fehlerberichtigung einer Bilanz

Bei meinem Mandanten, einem Versicherungsmakler (Bilanzierung), läuft aktuell eine Betriebsprüfung der Jahre 2014–2016. Das Jahr 2014 steht nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO. Die Jahre 2015–2016 stehen unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO.Folgende Prüfungsfeststellungen liegen vor:Rentenzahlungen (Änderungen)Jahr 2014 – wird nicht aufgegriffen, da das Jahr nicht mehr offen istJahr 2015 – Gewinnerhöhung EURO 18.741Jahr 2016 – Gewinnminderung EURO –4.741Jahr 2017 – Gewinnminderung EURO –2.145Weiterhin wurde im Jahr 2014 ein Betrag aus der Stornoreserve in Höhe von EURO 10.000,00 ausgezahlt. Die Auszahlung ist als Darlehen eingebucht worden. Nun stellt sich heraus, dass es per 01.01.2017 eine Stornoreserve in Höhe von EURO 20.300,00 gab. Diese wurde nicht als Forderung aktiviert. Es hätte schon in den Vorjahren wie folgt gebucht werden müssen: Forderung gegen Erlöse EURO 20.300,00. Die Rückzahlung der Stornoreserve war somit eine Minderung der Forderung. Eine Rückstellung für eine Stornoausfälle wurde nie berechnet. Mein Mandant hat mir die Stornoausfälle der letzten Jahre zukommen lassen. Es ergibt sich eine durchschnittliche Stornoquote in Höhe von 16,83 %.Die Stornohaftung beträgt fünf Jahre. Daraus ergibt sich eine Rückstellung in Höhe von EURO 68.483,97 für das Jahr 2015.Ich möchte nun die Forderung in Höhe von EURO 20.300,00 im Jahr 2014 gewinnerhöhend und die Einstellung der Rückstellung im Jahr 2015 in Höhe von EURO 68.483,97 gewinnmindernd ansetzen. Frage:1. Was ist verfahrensrechtlich richtig? Wann muss die Forderung und wann muss die Rückstellung aktiviert bzw. passiviert werden?2. Das Jahr 2014 ist verfahrensrechtlich nicht mehr offen. Ein Ansatz der Rückstellung in diesem Jahr wäre schlecht, da der Rückstellungsbetrag höher als die Forderung ist.3. Gibt es Hinweise oder Schreiben von der Finanzverwaltung bezüglich der Bildung einer Stornorückstellung? Ich habe nur das Schreiben von der OFD Niedersachsen vom 01.08.2014 gefunden.
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