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Betriebsunterbrechung,Aufgabeerklärung

A ist Grafiker und arbeitet von seinem selbstbewohnten Einfamilienhaus (EFH) aus, welches er anteilig dem Betriebsvermögen zugeordnet hat. A hat seit mehreren Jahren keine gewerblichen Einnahmen mehr erzielt und sich auch nicht mehr um Aufträge bemüht. A wollte seine Tätigkeit aber nicht aufgeben. Nunmehr ist A in Kontakt mit einem potentiellen Auftraggeber; ob es zu einer Beauftragung des A komm,t ist aber nicht sicher. Kann das Finanzamt den Betrieb bspw. als ruhend einstufen und das Arbeitszimmer zum normalen Steuertarif entnehmen bspw. mit dem Argument, dass dort kaum oder gar keine betrieblichen Tätigkeiten mehr verrichtet werden/in der Vergangenheit wurden bzw. ein Arbeitszimmer in dieser Größe hierfür nicht mehr benötigt wird?
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