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Beteiligung,notwendiges Betriebsvermögen

A ist 100%iger Anteilseigner einer GmbH.Weiterhin ist er Alleingesellschafter einer GmbH & Co. KG.Im Jahr 2015 gründet er ein Einzelunternehmen.Das EU wird von der GmbH und der GmbH & Co. KG durch Personal und Räumlichkeiten bis 2018 unterstützt.Frage: Sind die Beteiligungen an der GmbH und der GmbH & Co. KG als notwendiges Betriebsvermögen zu bilanzieren?
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