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§ 16 EStG,Betriebsaufgae

Die MP betreibt seit 2012 eine Einzelfirma. Zum 01.07.2019 möchte der Inhaber in eine GmbH umwandeln. Dies kann geschehen nach § 20 UmwStG zum Buch-, Zwischen- oder Teilwert (gemeiner Wert). Der Abschluss der Einzelfirma zum 30.06.2019 weist aber ein negatives Eigenkapital von 40.000 € aus und gem. § 20 Abs. 2 Nr. 2 UmwStG ist eine Einbringung nach § 20 UmwStG nicht möglich. Die GmbH wurde im Juni schon gegründet. MP fragt nun, ob es möglich ist, dass die GmbH einzelne Wirtschaftsgüter von der Einzelfirma übernehmen kann. Für die Einzelfirma erfolgt dann eine Betriebsaufgabe und sie wird abgemeldet; die GmbH soll die Geschäfte weiter fortführen. Die nicht von der GmbH übernommenen Aktiva und Passiva werden im Rahmen der Betriebsaufgabe ins Privatvermögen überführt.Frage: Ist diese Möglichkeit statt einer Umwandlung nach § 20 UmwStG möglich bzw. zulässig?
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