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§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG,§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. R 4.2 Abs. 7 EStR,Betriebsvermögen bei eigenbetrieblicher Nutzung eines Grundstücks

Nachfolgend unser Fall:Ausgangslage:US und HF sind natürliche Personen.US ist zu 85 %, HF zu 15 % an der I-GmbH beteiligt.US ist zu 50 %, die I-GmbH zu 50 % an einer GbR beteiligt.Die GbR hat ein Gebäude in vollem Umfang an fremde Dritte vermietet, ein zweites Gebäude zu 50 % an die GmbH und zu 50 % an fremde Dritte vermietet.Bisherige Behandlung:Durch Betriebsprüfung wurden 1/2 der durch die GmbH selbst genutzten 50 % des Gebäudes 2 als steuerliches Betriebsvermögen bei der I-GmbH behandelt. Damit sind letztendlich diese Einkünfte in der GmbH als gewerbliche Einkünfte erfasst. Der restliche Überschuss (bis hin zu 50 % lt. GbR-Anteil) wird der GmbH steuerlich im Rahmen der GuE zugerechnet.Fragen:1.) Hat die GbR in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte? Greift § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, da die GmbH einen Anteil des Gebäudes 2 selbst nutzt? Oder greift evtl. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht, da nicht ausschließlich eine Kapitalgesellschaft persönlich haftet? 2.) Ist die GbR in vollem Umfang gewerbesteuerpflichtig, da Betriebsaufspaltung vorliegt?3.) Besteht evtl. eine teilweise Gewerbesteuerpflicht?
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