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Unfallversicherung,Kommanditist

Ein Mandant von uns ist als Kommanditist an einer inländischen GmbH & Co. KG beteiligt und erzielt daraus gewerbliche Einkünfte. Er ist nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aufgrund zahlreicher Auswärtstätigkeiten unterhält dieser Mandant eine umfangreiche Unfallversicherung, die sämtliche Unfälle, sowohl betrieblich als auch privat, abdeckt. Die Versicherung ist im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags abgeschlossen worden, aus dem sich aber die Beiträge für jeden einzelnen Mitarbeiter bzw. hier den Kommanditisten ableiten lassen.Wir haben bisher sämtliche Versicherungsbeiträge als Privatentnahme gebucht und behandeln die Unfallversicherung wie eine privat abgeschlossene Versicherung. Das hätte unseres Erachtens im Leistungsfall auch zur Folge, dass sämtliche Leistungen der Unfallversicherung steuerfrei bei unserem Mandanten vereinnahmt werden können und keine Betriebseinnahmen darstellen. Ist diese Sicht der Dinge zutreffend?
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