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Hoffläche,Erhaltungsaufwand

Unser Mandant hat im Jahr 2016 die Hofflächen seines Betriebes saniert. Dabei wurde die Bitumenschicht erneuert, die durch Lkw-Verkehr stark beschädigt war. Der Unterbau – die Schotterlage – wurde nicht verändert. Die ursprünglichen Herstellungskosten der Hoffläche wurden 1995 aktiviert und sind abgeschrieben. Das Finanzamt beanstandet die Behandlung der Kosten als Erhaltungsaufwand. Begründung: Der Hof sei längst abgeschrieben und durch neue verbesserte Bitumenlage sei ein neues Wirtschaftsgut entstanden.Sind Aufwendungen für die Sanierung zu aktivieren?Kann eine Aktivierung darauf gestützt werden, dass das WG abgeschrieben ist?Liegt eine wesentliche Verbesserung vor, wenn verbesserte Materialien im Rahmen einer Reparatur verwendet werden?Hat der BFH sich mit dem Thema Hofsanierungen befasst?
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