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Betriebsaufgabe,Tätigkeitsbeendigung

Sachverhalt:Herr F. H. ist Alleininhaber eines Architekturbüros. F. H. ist 61 Jahre alt. Das Bürogebäude ist in seinem Alleineigentum und stellt somit notwendiges BV dar.F. H. hat zusammen mit drei weiteren Personen nun eine GmbH gegründet. F. H. ist mit 55 % an dieser GmbH beteiligt. F. H. ist Geschäftsführer zusammen mit einem weiteren Gesellschafter. F. H. veräußert nun sein Einzelunternehmen zu einem Kaufpreis von T€ 650 (Buchwerte: Anlagevermögen ohne T€ 210) an diese GmbH. Das Betriebsgrundstück überführt er in das Privatvermögen (Wert T€ 350, stille Reserven T€ 250) und überträgt es anschließend hälftig an seine Ehefrau.Insgesamt entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn von T€ 690.Frage:Handelt es sich hier um einen steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn und kommt § 34 EStG zur Anwendung, obwohl F. H. an der GmbH mehrheitlich beteiligt ist?
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