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Verrechnungskonten Ausweis Sonderbilanz,Investitionsabzugsbetrag,Ermittlung Betriebsvermögen

Bei einer GmbH & Co. KG wurde das Vier-Konten-Modell im Gesellschaftsvertrag angewendet (daher erscheint lediglich das Festkapital im Eigenkapital). Der Gewinnanteil nebst der Entnahmen/Einlagen wird als Verrechnungskonto gegenüber Gesellschafter verbucht (Ausweis als Forderungen oder sonstige Verbindlichkeiten).Des Weiteren werden für die Gesellschafter Sonderbilanzen geführt. Hier wurde bislang dieses Verrechnungskonto nicht spiegelbildlich als Forderung/sonstige Verbindlichkeiten verbucht.Für die Überprüfung der Betriebsvermögensgrenzen i.S.d. § 7g (1) Nr. 1a EStG ist das BV der GHB und der SB, EB zusammenzurechnen.Frage:Muss das Verrechnungskonto (mit den zugewiesenen Gewinnanteilen) in der Sonderbilanz verbucht werden und beeinflusst es daher die Betriebsvermögensgrenze des Investitionsabzugsbetrages?
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