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Arbeitszimmer,Anliegerbeitrag zur Erstanlage einer Straße,Drittaufwand

Unser Mandant betreibt seine gewerbliche Tätigkeit (Reisebüro) von zuhause aus. Auf einer Gesamtwohnfläche von 130 m² nutzt er ca. 50 m² als Büroräume. Im Jahr 2018 werden nun Anliegergebühren in Höhe von 10.700 € für den Erstausbau der Straße fällig. Die laufenden Kosten (Strom etc.) belaufen sich auf ca. 5.000 €. Für eine Heizungsreparatur wurden nochmal ca. 3.000 € aufgewendet. Können die Kosten für den Straßenausbau den laufenden Kosten hinzugefügt werden, oder sind diese im Rahmen der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für das Gebäude (Baujahr 1985) noch zu berücksichtigen und ggf. über eine Abschreibung als Aufwand zu erfassen? Da die Aufwendungen für die Büroräume erstmals in dieser Form erfasst werden, läuft man bei dieser Vorgehensweise eventuell Gefahr, dass die Büroräume als notwendiges Betriebsvermögen angesehen werden, und der Gebäudeteil ins Betriebsvermögen aufgenommen wird? Würde sich etwas an ihrer Antwort ändern, wenn es sich nicht um den Erstausbau der Straße handeln würde, sondern vielleicht um normale Reparaturarbeiten?Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass die übrigen Kosten (Strom etc. und Heizungsreparatur) in voller Höhe über den Verteilungsschlüssel m² berücksichtigt werden können. 
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