Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Zahlung als Betriebseinnahme,Abbruch von Gebäuden auf fremden Grund un Boden

Folgende Problemstellung ergibt sich:Vor ca. zehn Jahren wurde eine Waschanlage als selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, d.h. ohne Grund und Boden, von A an B verkauft. Zudem wurde das Grundstück von A an B vermietet und ein Grundstückspachtvertrag über zehn Jahre mit Mietverlängerungsoption abgeschlossen. Im Pachtvertrag wurde geregelt, dass das Grundstück nach Beendigung des Pachtvertrages eingeebnet, d.h. ohne Waschstraße, zurückgegeben werden muss. Es besteht somit eine Abrissverpflichtung der Waschstraße von B. Wie ist es nun zu beurteilen, wenn B an A einen Betrag X bezahlt und die Waschstraße nicht abreißen muss. Er löst somit die Abrissverpflichtung ab. A wird daraufhin die Waschstraße in eine Produktionshalle umbauen. Wie ist also die Zahlung von B an A ertragsteuerlich zu behandeln?Sollte es sich um einen Ertrag handeln, kann diese Zahlung als Minderung der Anschaffungskosten berücksichtigt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen