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§ 7g Abs. 7 EStG,Gewinnverteilung,unterjährige Erbfolge

X ist am 28.06.2017 verstorben. Er war alleiniger Kommanditist (100 %) der X GmbH & Co. KG. Alleinerbe ist sein Sohn S.Die Gesellschaft hat einen laufenden steuerlichen Gewinn – vor Neubildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) – von rd. 500.000 Euro. Zum 31.12.2017 wurden IABs gebildet und dadurch das Einkommen um 200.000 Euro gemindert. Es sind also 300.000 Euro Einkünfte zu verteilen.Frage: Wie sind die Einkünfte zu verteilen? Taggenau, also fast 50/50 – oder muss die Neubildung der IABs zwingend dem Erben zugerechnet werden? Wie sieht es generell aus mit besonderen unterjährigen Effekten? Gibt es hier Wahlrechte?
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