Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Zebragesellschaft,Spiegelbildmethode,Gewillkürtes Betriebsvermögen

Unser Mandant S mit Wohnsitz in Stuttgart betreibt ein Maklerbüro als Einzelunternehmen. Wir haben das Mandat neu übernommen.Im Jahr 2001 und 2003 hat S zusammen mit seiner Frau (jeweils 50/50) jeweils eine Eigentumswohnung erworben.Die Eigentumswohnungen werden kurzfristig an Handwerker vermietet.Die bisherige Steuerberaterin hat die Eigentumswohnungen zu 100 % dem Betriebsvermögen des S zugeordnet und aktiviert.Sämtliche Einnahmen wurden als Erlöse 7 % bei S in der Bilanz als gewerbliche Einkünfte angesetzt. Der Vorsteuerabzug aus den Kosten im Zusammenhang mit dem Objekt wurden bei S im Betrieb zu 100 % geltend gemacht. Im Jahr 2017 erwerben die Ehegatten ein Mehrfamilienhaus (jeweils 50/50), das ebenfalls kurzfristig vermietet wird. Auch dieses Objekt hat die Steuerberaterin zu 100 % bei S aktiviert und die Erlöse im Unternehmen verbucht.Im Jahr 2019 erwerben S und seine Frau ein weiteres Mehrfamilienhaus (jeweils 50/50); um Betriebsvermögen zu vermeiden, gründen S und seine Ehefrau (jeweils 50/50-Beteiligung) eine UG. An die UG soll das Objekt langfristig vermietet werden. Die UG vermietet dann kurzfristig weiter.Die kurzfristigen Mieter findet S über eine selbst programmierte Internetplattform. Diese Plattform stellt S momentan 50 Vermietern kostenlos zur Verfügung. Er erzielt aus dieser Plattform keine Einkünfte.Bezüglich der kurzfristigen Vermietung erhalten die Mieter eine monatliche Rechnung. Hier sind die Ehegatten als Rechnungsaussteller aufgeführt, jedoch ist auch das Logo des Immobilienbüros mit auf der Rechnung. Hätte dies Konsequenzen?Fragen:Muss S die Immobilien im Betriebsvermögen auf Grundlage der kurzfristigen Vermietung aktivieren? Notwendiges Betriebsvermögen?Kann S den Anteil seiner Ehefrau in seinem Unternehmen aktivieren? Wenn nein, wie kann der 50-%-Anteil der Einliegerwohnungen aus den Jahren 2001 und 2003 berichtigt werden bzw. des Mehrfamilienhauses im Jahr 2017?2. Kommt es durch die Zwischenschaltung der UG zu einer Betriebsaufspaltung, wodurch das neu angeschaffte Objekt im Jahr 2019 ebenfalls Betriebsvermögen wird?3. Aus unserer Sicht stellt die kurzfriste Vermietung eine reine Vermögensverwaltung dar. Die Umsatzsteuer wäre bei den Ehegatten über eine GbR mit separater Steuernummer abzuführen. Wie ist Ihre Meinung?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen