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Rücklage § 6b,Übertragung,Nießbrauch

Ein Mandant hat in 2018 eine GmbH & Co. KG gegründet und ist 100% Kommanditist und hält 100% der Komplementär-GmbH, welche schon lange besteht und einen aktiven Geschäftsbetrieb hat. Durch Vermietung einer Immobilie an diese GmbH war schon vor Jahren eine Betriebsaufspaltung begründet. In der Bilanz des Besitzunternehmens befindet sich noch eine § 6b EStG-Rücklage, welche auf eine im Februar 2019 durch die KG angeschaffte Immobilie übertragen werden soll. Aus meiner Sicht ist hier die Übertragung der § 6b EStG-Rücklage möglich (insbesondere auch, dass die Bilanz des Besitzunternehmens jetzt Sonderbilanz der KG wurde). Ändert sich aber der Sachverhalt, wenn der Mandant den Nießbrauch nur der neu angeschafften Immobilie seiner Lebensgefährtin noch in diesem Jahr überträgt?
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