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Tod eines Gastwirts,Aufgabe Gewerbebetrieb,§ 16 EStG

A betreibt eine Gaststätte und verstirbt. Abgesehen vom Gebäude besitzt A kaum Vermögen. Im Gebäude stecken stille Reserven.Die Erben möchten die Gaststätte nicht fortführen.Können diese die Betriebsaufgabe auf einen Zeitpunkt kurz vor dem Tod des Erblassers erklären, damit die Besteuerung beim Einzelunternehmer erfolgt?Wenn nein, muss bei den Erben die Betriebsaufgabe erklärt werden oder kann ein ruhender Gewerbebetrieb bis zur Veräußerung des Gebäudes unterstellt werden?
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