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Drei-Objekt-Grenze,Veräußerungsabsicht,§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG

Ein Mandant hat im Jahr 2016 eine Eigentumswohnung veräußert, Anschaffung 2000. Im Jahr 2019 hat er i.R. einer GbR einen Lidl-Markt (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) veräußert, Anschaffung im Jahr 2004. Beides sind steuerfreie private Veräußerungsgeschäfte.Er beabsichtigt jetzt, noch ein bebautes Grundstück zu veräußern, Anschaffung im Jahr 2018. Frage: Liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor?
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