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Auflösung GmbH,Liquidation

Eine GmbH hat vom 01.09.2017 (Eintragung in das Handelsregister) bis zum 09.03.2019 (Löschung im Handelsregister) existiert.Die Löschung erfolgte lt. Mandant „automatisch“ – ich vermute deshalb eine Löschung von Amts wegen.Für die Jahre 2017 und 2018 wurden noch keine handelsrechtlichen Jahresabschlüsse erstellt und keine Steuererklärungen eingereicht.Diese wurden aber bisher auch nicht vom Finanzamt bzw. Bundesanzeiger angefordert.Durch die Liquidation ergibt sich für den Mandanten ein hoher Liquidationsverlust durch nachträgliche Einlagen in das Kapital der GmbH (Kapitalrücklage).Frage:Kann der Liquidationsverlust einkommensteuerlich glaubhaft oder nachgewiesen werden, auch wenn die entsprechenden Handelsbilanzen bzw. Feststellungsbescheide über ein steuerliches Einlagekonto nicht vorhanden sind?
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