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§ 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG,Fortsetzungsklausel

Zwei Gesellschafter betreiben eine Fahrschule in Form einer GbR. Es wird bilanziert. Die Fahrschule erzielt Einkünfte nach § 18 EStG. Laut Gesellschaftsvertrag gehen im Falle eines Todes eines Gesellschafters dessen Anteile auf den überlebenden Gesellschafter über. Der überlebende Gesellschafter hat den gesetzlichen Erben des verstorbenen Gesellschafters ein Auseinandersetzungsguthaben zu zahlen. Handelt es sich hier um eine Veräußerung eines Miteigentumsanteils, die nach § 18 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 2–4 EStG zu besteuern ist? Hat der überlebende Gesellschafter durch die Zahlung des Ausgleichsbetrags nachträgliche Anschaffungskosten?
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