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Atypisch stiile Beteiligung,Unentgeltliches Ausscheiden

In meinem Fall scheidet ein atypisch stiller Gesellschafter mit positivem Stand seines Einlagekontos in der Steuerbilanz und positiver Ergänzungsbilanz zum 31.12.2018 ohne Entschädigung aus der GmbH & Co. KG aus. Die Beteiligung ist objektiv wertlos, da die GmbH & Co. KG überschuldet ist und liquidiert werden soll. Frage: Welche Auswirkung hat das Ausscheiden in der Steuerbilanz der Gesellschaft? Muss das Einlagekonto des atypisch stillen Gesellschafter bei Erhöhung des steuerlichen Gesamthandgewinns als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgebucht werden? Kann der stille Gesellschafter sein Mehrkapital in der Ergänzungsbilanz abschreiben und müssen im Gegenzug die negativen Ergänzungsbilanzen der übrigen Gesellschafter gewinnerhöhend aufgelöst werden?
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