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Kapitalerhöhung,§ 17 EstG,Einlage

Unser Mandant betreibt eine GmbH und ist alleiniger Gesellschafter. Er hält die 100-%-GmbH-Beteiligung im Privatvermögen. Zu Sanierungszwecken steht die Aufnahme eines neuen Gesellschafters an. Der neue Gesellschafter soll 50 % Anteil an der GmbH erhalten und hierfür 500.000 € im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die GmbH einzahlen. Der Altgesellschafter soll im Rahmen der Kapitalerhöhung keine Einzahlung leisten.Stellt die Kapitalerhöhung durch den Neugesellschafter einen Veräußerungsvorgang für den Altgesellschafter nach § 17 EStG dar?
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