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Veräußerung des AV und UV,Zurückbehaltung Grundstücke,Betriebsveräußerung im Ganzenoder Veräußerung von WG

Unser Mandant ist eine Einzelhandels GmbH & Co. KG (kurz KG). In der KG sind u.a. ein Grundstück mit dem Hauptmarkt aktiviert (A) sowie ein älteres Grundstück (B). Eine Produktionsstätte für Bäckereierzeugnisse (C) ist im Sonderbetriebsvermögen der KG aktiviert und wurde an die KG vermietet. Im Jahr 2019 wird die KG von der N GmbH & Co. KG mit neuem Geschäftsführer übernommen. Dabei wird das Inventar (ohne Grundstücke und Gebäude), Warenbestand sowie Wechselgeld verkauft. Die N KG tritt in die Dauerschuldverträge ein und übernimmt die Arbeitsverträge. Die Darlehen werden in das Privatvermögen übernommen. Es handelt sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen zum 28.2.2019. Es bestehen Verlustvorträge bzw. vortragsfähige Verluste. Bezüglich der Grundstücke ist Folgendes umgesetzt bzw. geplant:Grundstück A (Hauptmarkt) wird an die Betreibergesellschaft der N KG vermietet.Grundstück B wird an die Tochter verkauft im Juli 2019.Grundstück C des Sonderbetriebsvermögens wurde im Januar (vor Verkauf KG) an einen Dritten verkauft. Muss das Grundstück A zwangsentnommen werden in das Privatvermögen oder kann es auch in der KG weitergeführt werden als Einnahmen aus Gewerbebetrieb, um die aufgelaufenen vortragsfähigen Verluste auszunutzen? Gibt es hier Nachteile? Falls eine Entnahme getätigt wird, wie ist der Wert zu ermitteln? Gibt es Möglichkeiten, die stillen Reserven nicht aufzudecken? Das Darlehen, welches in das Privatvermögen übernommen wird, würde im Falle der Entnahme des Grundstücks den Veräußerungsgewinn mindern? Handelt es sich bei dem Verkauf an die Tochter im Juli um laufenden Gewinn der KG oder muss mit Beendigung der Geschäfte das Grundstück in das Privatvermögen übernommen werden und der Verkauf dann als private Veräußerung angesetzt werden? Wie ist hier die Wertermittlung? Der vereinbarte Wert könnte ja ggf. vom Finanzamt nicht anerkannt werden. Gibt es die Möglichkeit, die stillen Reserven nicht aufzudecken? Können die vortragsfähigen Verluste genutzt werden? Handelt es sich bei dem Verkauf des Grundstücks aus Sonderbetriebsvermögen um laufenden Gewinn, der der Gewerbesteuer zu unterwerfen ist oder wäre es im Falle der Auflösung der KG zum 28.2. (d.h. Privatentnahme der o.g. Grundstücke) Aufgabegewinn? Können die Freibeträge bzw. Fünftelmethode für die Betriebsaufgabe nur gewährt werden, wenn die o.g. Grundstücke nicht mehr in der KG fortgeführt werden (Privatentnahme)?
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