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Hundezucht,Herstellungskosten

Eine Mandantin betreibt eine Hundezucht. Im Jahr 2018 hat sie aus einem Wurf einen Hund nicht verkauft, sondern als weiteren Zuchthund behalten. Nun stellt sich die Frage, mit welchem Wert der Hund in das Anlagevermögen aufgenommen wird. Wäre es der Betrag, den sie als Verkaufserlös bekommen würde?Diese Situation würde sich ja gleichstellen mit einem Landwirt, der ein Kalb in seine Viehzucht aufnehmen würde.
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