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Bewirtung,Dokumentation

Wir haben hier gerade eine Betriebsprüfung im Haus. Die Betriebsprüferin möchte die Bewirtungsbelege nicht anerkennen, weil diese nicht ausgefüllt sind (die Mandanten haben hier meine Hinweise immer ignoriert). Meine Frage: Ich war immer der Meinung, dass man diese auch nachträglich im Rahmen der Betriebsprüfung ausfüllen darf. Nun beruft sich die Betriebsprüferin auf ein Urteil aus dem Jahr 1990 (BFH 31.07.1990, IR 62/88), in dem dies untersagt wurde. Gibt es ein neueres Urteil, evtl. auch EUGH, das ich dem entgegensetzen kann?
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