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Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG,Wert des Betriebsvermögens

Unsere Mandantin ist die R GmbH & Co. KG. Für die Jahre 2014 bis 2017 wird zzt. eine Außenprüfung durchgeführt.Streitpunkt ist u.a. die Ermittlung des Betriebsvermögens i.S. des § 7g EStG.In der GmbH & Co. KG sind folgende Bilanzposten für die Beurteilung relevant:– Kommanditkapital 1.000 EUR– Verbindlichkeiten gg. Kommanditisten (Gesellschafterdarlehen, hier wurden die Entnahmen und Einlagen sowie die Gewinnanteile gebucht) ca. 450.000 EUR In den jeweiligen Sonderbilanzen der beiden Gesellschafter ist das Eigenkapital positiv.Die Auffassung der Prüfers:Der Prüfer rechnet zum Kommanditkapital die Verbindlichkeiten gg. Kommanditisten sowie, was auch rechtens ist, das Sonderbetriebsvermögen dazu.Der Prüfer argumentiert, dass die Gesellschafterdarlehen entweder als Eigenkapital der Gesamthand oder dem Sonderbetriebsvermögen zuzurechnen sind.Durch die Einbeziehung der Gesellschafterdarlehen ist, bei diesen Beträgen, das Betriebsvermögen von 235 TEUR weit überschritten. Der gebildete IAB sowie die Sonderabschreibungen sind folglich zurückzuführen.Frage:Sind Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten (Gesellschafterdarlehen) bei der Ermittlung des Betriebsvermögens mit zu berücksichtigen?
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