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R 6.6. EStR,Schadenersatz,Dieselskandal

Sachverhalt: Mandant erhält gegen Rückgabe seines betrieblichen Pkw im Rahmen der sog. Dieselaffäre eine Schadenersatzleistung vom VW-Konzern ausgezahlt. Der ausgezahlte Schadenersatz übersteigt den Buchwert zum Rückgabezeitpunkt. Der Mandant schafft nach Rückgabe des Fahrzeugs einen neuen Pkw an (Ersatzbeschaffung).Frage: Kann für die in diesem Zusammenhang aufgedeckten stillen Reserven die Rücklage nach R 6.6 EStR gebildet werden?
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