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Ferienwohnung,Vermietung

Mein Mandant hat im Jahr 1998 eine Ferienwohnung in den neuen Bundesländern erworben, die Einkünfte wurden vom ersten Tag vom ehemaligen Steuerberater als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt. Es wurden erhebliche Abschreibungen gem. § 4 Abs. 2 und § 3 III FördGG in Anspruch genommen. In den ersten Jahren sind erhebliche Verluste entstanden, aus diesem Grund wurden die Steuerbescheide wegen Liebhaberei vorläufig bis 2004 veranlagt. Nach einem Schreiben an das Finanzamt zur Totalüberschussprognose mit Hinweis auf einen evtl. Veräußerungspreis bei späterer Veräußerung wurden die Vorbehalte aufgegeben. Nun überlegt mein Mandant, die Immobilie zu veräußern, und versteht nicht, warum er einen Veräußerungsgewinn versteuern muss. Er ist der Meinung, es wäre doch immer ein Vermietungsobjekt gewesen und wir hätten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären müssen. Meine Frage: Besteht die Möglichkeit, die Einkünfte rückwirkend umzuqualifizieren? Ich hätte nach heutiger Meinung die Einkünfte vom 1. Tag als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. 
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