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Vermögensverwaltung,Grundstückshandel,§ 23 EStG

Mein Mandant ist zu 100 % Gesellschafter einer Bau GmbH. Er ist außerdem persönlich zu 1/3 an einer GbR beteiligt, welche als gewerbliche Grundstückshandels-GbR tätig ist.Im Jahr 2017 hat er zudem privat ein Objekt kurz nach Fertigstellung verkauft. Diesen Verkauf haben wir als Einkünfte gem. § 15 EStG (gewerblicher Grundstückshandel) erklärt. Im Jahr 2019 möchte dieser Mandant nun eine Grundstücksfläche von 4.500 m2 erwerben. Diese möchte er mit einem Geschäftsgebäude zur Fremdvermietung bebauen und anschließend eben an fremde Firmen langfristig vermieten. Er möchte das Grundstück daher unbedingt in seinem steuerlichen Privatvermögen halten.Frage: Ist es in diesem Fall möglich, den Erwerb des Grundstücks im Privatvermögen darzustellen, oder wird bei einem Bauunternehmer, welcher zudem schon einen gewerblichen Grundstückshandel im Jahr 2017 erklärt hatte und GbR-Gesellschafter einer gewerblichen Grundstückshandels-GbR ist, immer BV-Umlaufvermögen unterstellt?
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