Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Teilbetriebsverpachtung,Entnahme

Sachverhalt:Der Ehemann betreibt bislang eine Kfz-Werkstätte sowie einen Kfz-Handel als Einzelunternehmer. Das Werkstattgebäude samt Grund und Boden und die Stellflächen sind im gemeinschaftlichen Eigentum der Ehegatten. Hierfür zahlt der Ehemann Pacht auf das Konto der Ehegatten. Der Anteil der Ehefrau am bebauten Grundstück ist im Privatvermögen (die Ehefrau erzielt aus der Verpachtung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), der Anteil des Ehemannes ist anteilig im Betriebsvermögen aktiviert.Nun will der Ehemann nur noch den Kfz-Handel im Rahmen seines Einzelunternehmens fortführen, die Kfz-Werkstätte soll der Sohn auf eigene Rechnung betreiben. Hierzu will der Sohn einen eigenen Gewerbebetrieb anmelden und in der Werkstatt der Eltern gegen Pachtzahlung an die Eltern betreiben. Fragen:1. Resultieren aus der Verpachtung der Werkstatt an den Sohn ertragsteuerliche Folgen bei den Eltern-Ehegatten? Liegt eine Entnahme des Betriebsgrundstückes beim Ehemann vor, wenn er den Grundstücksanteil mit der Werkstatt nicht mehr im eigenen Einzelunternehmen nutzt?2. Sollte eine Entnahmeversteuerung resultieren, kann diese ggf. verhindert werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen