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Investitionsabzugsbetrag,IAB,7g

Sachverhalt:A ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Jahr 2015 bildete A für verschiedene WG einen IAB. Bezeichnung: 1 LKW, voraussichtliche AK T€ 20, geplante Anschaffung 2017, IAB T€ 3.Bezeichnung: Schweißanlage, voraussichtliche AK T€ 2, geplante Anschaffung 2017, IAB T€ 1.A hatte im Jahr 2015 noch weitere IAB gebildet. Die WG wurden im Jahr 2017 angeschafft.Fragestellung:Die beiden o.a. WG wurden nicht angeschafft. Den LKW hatte der Lieferant ohne Rücksprache mit A an einen anderen Interessenten verkauft. Die Schweißanlage wurde erst im Jahr 2019 angeschafft. Im Jahr 2017 hat A andere Baumaschinen und Geräte angeschafft, für die er aber keinen IAB gebildet hatte.Steuerjahr 2017: Muss A die beiden o.a. WG rückwirkend im Jahr 2015 auflösen, obwohl A verschiedene andere WG im Jahr 2017 angeschafft hat?Wenn ja, ist die Auflösung 2017 vorzunehmen und wie ist zu buchen?
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