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Entnahmewert,Betriebsvermögenszugehörigkeit

Meine Mandantin (KG) hat im Anlagevermögen ein Golf Cabrio Baujahr 1991 (Erstzulassung). Dieser Pkw wurde für umgerechnet 16.240,00 € erworben.Seit 2004 werden keinerlei Kosten mehr geltend gemacht. Auch die 1-%-Regelung hört in dem Jahr auf. Leider wurde der Wagen nicht entnommen. Im Rahmen einer Bp beabsichtigt die Prüferin den Wagen in 2016 zu entnehmen mit einem Wert von sage und schreibe 11.000,00 Euro. Es handelt sich um einen VW Cabrio in einem nicht so guten Zustand. In 2018 wurde für rd 3.500,00 Euro eine Reparatur durchgeführt, ohne die der TÜV kein Siegel gegeben hätte. Bei einem Pkw mit 19 Jahren (2016) kann man meiner Ansicht nach keinen Entnahmewert von 11.000,00 Euro ansetzen.
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