Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Rückstellung,Bildung

Der Mandant ist sowohl als Bauträger (BT) als auch als Bauunternehmer (BU) tätig.Als BT erstellt er schlüsselfertige Eigentumswohungen bzw. Ein- und Mehrfamilienhäuser auf eigenem Grund und Boden.Als BU erstellt er als Generalunternehmer Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie ETWs auf Grundstücken des Auftraggebers.In beiden Fällen bedient er sich fremder Handwerksbetriebe für die jeweiligen Gewerke. Eigene Bauarbeiter beschäftigt er nicht.Mit der Übergabe der Gebäude bzw. der ETWs sind in beiden Fällen die Aufträge beendet und die Kaufverträge bzw. Werkverträge als Umsatz zu buchen.Wie im Bau üblich, gibt es immer noch Nacharbeiten oder Restarbeiten bzw. abzurechnende Sonderwünsche, die von den Bauhandwerkern nach der Übergabe ausgeführt oder berechnet werden. Liegen Übergabe und Restarbeiten im laufenden Jahr, macht das keine Probleme. Probleme ergeben sich, wenn zwischen Übergabe und Nach- bzw. Restarbeiten der Bilanzstichtag steht. Vielfach ergänzt dann mein Mandant die im Folgejahr abgearbeiteten oder ausgestellten Rechnungen der Handwerker mit dem Vermerk „2018“ oder „per 31.12.2018“.Welche Rückstellung kann gebildet werden? In früheren Jahren habe ich eine Rückstellung für ausstehende Rechnungen gebucht. Diese gibt es in dieser Form nicht mehr. Die Rückstellung für Jahresabschlussarbeiten bezieht die zu erbringende Leistung aus dem Folgejahr aufwandsmäßig in das Verursachungsjahr. Besteht hier eine Verbindung bzw. welche Möglichkeiten sehen Sie? Die Gewinnsituation wird völlig falsch dargestellt, wenn diese Aufwendungen erst im Folgejahr verbucht werden können. Es wird eine Einheitsbilanz erstellt.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen