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Betriebsveräußerung n. § 16,§ 34 EStG,Betriebsveräußerung i. Ganzen n. § 1 Abs. 1a UStG

In unserem Fall wird ein Autohaus zum 30.06.2019 verkauft. Es handelt sich um einen Asset Deal, wobei der Verkäufer eine Automarke (die Rechte und Pflichten) nicht mit verkauft. Diese Automarke wird aber nur noch abgewickelt. Dies soll bis zum 31.12.2019 erledigt sein.Da der Veräußerer das 55. Lj. vollendet hat, werden wir die Besteuerung nach § 34 EStG beantragen. Ist es dafür problematisch, dass die eine Marke nicht Bestandteil des Deals ist? Eine zweite Frage kam bezüglich der Rechnungsstellung auf. Für die Abwicklung unter Verkäufer und Käufer will der Verkäufer Rechnungen (ohne USt, da nicht steuerbar) an den Käufer schreiben, um die einzelnen Fahrzeuge beim Käufer besser erfassen zu können. Gibt es diesbezüglich Bedenken? Wir würden als Leistungsdatum den 30.06.2019 eintragen mit Verweis auf den Kaufvertrag und einen Hinweis auf die nicht steuerbare Lieferung wegen Geschäftsveräußerung im Ganzen angeben.
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