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Teilbetrieb,Betriebsaufgabe

Herr A (60 Jahre) hat in seinem Betriebsvermögen ein zweistöckiges Gebäude, das bisher überwiegend für Blumenhandel als auch für Postservice, Lottoannahme und Internethandel genutzt wurde. Es wurde lediglich eine Buchführung für alle Bereiche erstellt. Zum 01.09.2019 will er den Blumenhandel einstellen und danach nur noch in den anderen Bereichen gewerblich tätig bleiben. Für seine Tätigkeit benötigt er dann ab 01.09.2019 lediglich ein Stockwerk des Gebäudes. Die im gesamten Gebäude enthaltenen stillen Reserven betragen ca. 150.000 €. Kann A eine begünstigte partielle Betriebsaufgabe durchführen, bei der nur die Hälfte der stillen Reserven des Gebäudes versteuert werden?
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