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Betriebsveräußerung,Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit

Mandant betreibt eine Lotto-Annahmestelle als Einzelunternehmen. Er ist 56 Jahre alt und veräußert zum 01.09.2019 seinen Betrieb. Der Veräußerungsgewinn wird 30.000 Euro betragen. Die Käuferin möchte, dass der Mandant ab 09/2019 als Aushilfe oder ggf. auch in Teilzeit in dem gekauften Betrieb weiter arbeitet.Frage: Erhält der Mandant den Freibetrag gem. § 16 EStG, wenn er anschließend in dem verkauften Betrieb als Angestellter arbeitet?
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