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Betriebsveräußerung,Freibetrag,§ 16 Abs. 4 EStG

Unser Mandant ist am 06.07.1961 geboren und hat zum 30.12.2016 einen Teilbetrieb veräußert. Kann der Freibetrag nach § 34 EStG dann gewährt werden, oder hätte die begünstige Veräußerung erst im Jahr 2017 erfolgen sollen?
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