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R 4.2 Abs. 7 und 11 EStR,§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO,§§ 705 ff. BGB,§ 15 Abs. 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,Betriebsvermögen einer Personengesellschaft

Unserer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zugrunde.Der Ehemann hat seiner Ehefrau eine Tankstelle im Ganzen verpachtet und erzielt mit der Verpachtung weiterhin gewerbliche Einkünfte.Die Immobile befindet sich in der Verpachtung (§ 15 EStG).Sollte der Ehemann versterben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, da die Eheleute kein Testament aufgesetzt haben.Die Erben sind die Ehefrau und der gemeinsame Sohn zu je 1/2.Unsere Frage:In welchen Betriebsvermögen befindet sich die Immobilie nach der Erbschaft?Folgende Möglichkeiten bestehen:1) In der „Verpachtung-im-Ganzen“-Erbengemeinschaft (GbR)2) 1/2 der Ehefrau im Betriebsvermögen ihres Einzelunternehmens3) 1/2 des Sohnes im Betriebsvermögen „Verpachtung-im-Ganzen“-Erbengemeinschaft (GbR) oder Entnahme ins Privatvermögen4) Erbengemeinschaft mit zwei verschiedenen Einkunftsarten (§ 15 und § 21 EStG)
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