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Betriebsaufgabe,Aufgabeerklärung,§ 126 BGB,§ 16 Abs. 3 EStG

Folgender Sachverhalt liegt vor: Unser Mandant hat eine Einzelfirma als Architekt und ist auch an einer Architekten-GmbH zu 50 % beteiligt. Im Rahmen seiner Einzelfirma hat der Architekt früher höhere Umsätze alleine generiert, in den letzten Jahren waren keine Einnahmen aus der Tätigkeit als Architekt vorhanden. Weiterhin vermietet der Architekt seine gewerblichen Räumlichkeiten an die GmbH zur Nutzung.Es wurde keine Betriebsaufgabe erklärt. Kann das Finanzamt hier eine Entnahme der Räumlichkeiten fordern? Welche Möglichkeiten haben wir?
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