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Aktivierung von Forderungen,Boniansprüche

Die Mandantin verkauft Pkws. Der Lieferant der Pkws gewährt der Mandantin einen Bonus aufgrund des Erreichens eines festgelegten Verkaufszieles (verkaufte Stückzahl) für das Jahr 2018. Nach den Vereinbarungen zu diesem Bonus gilt:– Durch den Bonus soll die Mandantin für ihre erfolgreiche Verkaufsleistung des Jahres 2018 belohnt werden.– Bemessungsgrundlage für den Bonus sind 2,5 % der der Mandantin in Rechnung gestellten Pkw (unabhängig davon, ob diese bereits weiterverkauft sind oder am 31.12.2018 noch auf Lager bei der Mandantin stehen).Fragestellung:Ist der Bonus im Jahr 2018 vollständig als Ertrag zu erfassen, obwohl nicht alle in Rechnung gestellten Pkws weiterverkauft werden? Die Mandantin ist der Meinung, dass eine vollständige Erfassung als Ertrag erfolgen müsse, weil die Verkaufsleistung belohnt werden soll.Gibt es Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz?
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