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Einzelunternehmen,Betriebsverpachtung,Sonderbetriebsvermögen

Unser Mandant ist Handwerker als Einzelunternehmer. Als Vorbereitung der Unternehmensnachfolge hat er eine GmbH & Co. KG gegründet und möchte zukünftig die Aufträge über diese Gesellschaft abwickeln. An dieser sollen die Kinder/Enkelkinder zukünftig beteiligt werden.Er möchte sein Vermögen in seinem Einzelunternehmen behalten und deshalb einen Pachtvertrag des gesamten Unternehmens mit der GmbH & Co. KG schließen (Betriebsverpachtung im Ganzen).Spricht hier etwas dagegen? Ist die Zuordnung des gesamten Einzelunternehmens zum Sonderbetriebsvermögen notwendig und wenn ja, problematisch?
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