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§ 15 EStG,§ 4 EStG,§ 2 Abs. 1 UStG,Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Unser Mandant ist umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer als Berater in der Lebensmittelbranche.Er erhält von der Bundesanstalt für Landwirtschaft Beiratsabrechnungen aufgrund seines Antrages auf Reisekostenvergütung. Er bekommt z.B. 500 € erstattet. Die Abrechnung ist wie folgt gegliedert:Fahrkosten lt. Auflistung steuerfrei 102,00 €Steuerpflichtiger Betrag aus steuerpflichtiger Entschädigung 150 €Inlandstagegeld (= VMA) 96,00 €, davon steuerfrei 72 € und steuerpflichtig 24 €Übernachtungskostenerstattung steuerfrei 152 €Im Ergebnis „steuerfrei“ 326 € und „steuerpflichtig“ 174 €.Der Mandant hat seine Reisekosten als Aufwand in der Gewinnermittlung verbucht (mit Vorsteuerabzug, wo möglich).Wie ist der Erstattungsbetrag ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich in der Gewinnermittlung zu behandeln?
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