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getrennte Gewinnermittlung,§§ 4-6 EStG,Freibetrag

Ein Mandant hat einen Gewerbebetrieb mit den Tätigkeitsbereichen Beratung im Bereich Mikrowellentechnik und Handel mit diesbezüglichen Produkten aus dem Bereich der Mikrowellentechnik sowie Handel mit KFZ-Oldtimer-Teilen.Das Finanzamt verlangt eine getrennte Gewinnermittlung für diese zwei unterschiedlichen Betriebsbereiche. In der Vergangenheit wurde eine einheitliche Einnahmen-Ausgaben-Gewinnermittlung für beide Bereiche erstellt und vom Finanzamt auch so veranlagt. Für die Zukunft verlangt das Finanzamt getrennte Gewinnermittlungen. Kann dies vermieden werden?
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