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Betriebsvermögen,Vorsteuerabzug,Bootsvermietung

Mein Mandant, Inhaber eines mobilen Schrottplatzes, hat von einem Makler, welcher sich auf Schiffverkäufe spezialisiert hat, ein Schiff gekauft und möchte dieses nun erst einmal für die Dauer von fünf Jahren an einen Unternehmer für gewerbliche Zwecke vermieten. Der Mieter ist Träger sämtlicher Nebenkosten.Auf der Rechnung des Maklers steht wohl der Vermerk des Einbehalts der Steuer.Was bedeutet das für den Vorsteuerabzug meines Mandanten?Wie ist diese Vermietung steuerlich zu behandeln?Sollte dieser Sachverhalt auf Grund der Zuordnung getrennt behandelt werden?Fällt dieses Schiff dann in das Anlagevermögen des mobilen Schrottplatzes?
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