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§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG,§ 21 Abs. 3 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 6 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Satz 2 EStG,Buchwertfortführung bei Errichtung einer Betriebsaufspaltung

Unser Mandant ist Mitgesellschafter einer GbR. In seinem Sonderbetriebsvermögen ist der hälftige Anteil des Büros aktiviert, welches die GbR nutzt. Die zweite Hälfte des Büros gehört der Ehefrau des Gesellschafters. Sie ist nicht an der GbR beteiligt.Die GbR wurde aufgelöst. Im Rahmen der Realteilung wurden Anlagegüter der GbR in das neugegründete Einzelunternehmen des Gesellschafters überführt. Kann im Zuge der Realteilung der im Sonderbetriebsvermögen befindliche Anteil an dem Büro in das Betriebsvermögen des Einzelunternehmens zu Buchwerten überführt werden? Erfolgt in dieser Konstellation die Aufdeckung von stillen Reserven?Unser Mandant vermietet das Anlagevermögen des Einzelunternehmens sowie das Büro an seine ebenfalls neugegründete GmbH. An dieser ist er alleiniger Gesellschafter.
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